Übersicht der Angebote:
Die Gespräche sind vertraulich. Informationen an Aussenstehende, Behörden etc. erfolgen nur nach einer Schweigepflichtsentbindung des Kunden gegenüber Mediation Landert.
Ausgenommen sind selbstredend Offizialdelikte und Gefährdungen des Kindeswohls. Dies gemäss der Meldepflicht Art. 314d ZGB welche am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und verbindlich ist.
Mediation Landert
Tösstalstrasse 14
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